BAFA Merkblatt für Energieaudits

BAFA Merkblatt für Energieaudits veröffentlicht - Pflichten für Unternehmen und Kommunen definiert

14.05.2015

BAFA definiert Pflichten für Unternehmen und Auditoren

Das BAFA hat das Merkblatt für Energieaudits veröffentlicht. Die Änderungen zum Entwurf des Merkblattes vom März sind in diesem Blogartikel aufgezeigt. Auswirkungen auf Unternehmen, Kommunen und Auditoren werden diskutiert. Eine Version des Merkblatt für Energieaudits mit markierten Änderungen stellt die OmniCert Umweltgutachter GmbH als unverbindliche Lesefassung zum download bereit.

Merkblatt mit Gesetzescharakter

Bild des BAFA Merkblatts fuer Energieaudits im Blog der OmniCert Umweltgutachter Energieauditoren aus Kelheim Regensburg

Unternehmen und kommunale Träger, die eventuell der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits unterfallen, warten seit geraumer Zeit auf klärende Worte der zuständigen Stelle - des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - kurz: BAFA. In einem Konsultationsverfahren hat das BAFA den betroffenen Stellen die Möglichkeit gegeben, ihre Interpretation des Gesetzestextes zur Diskussion zu stellen. Daraus folgend hat das BAFA gestern das sog. "BAFA Merkblatt für Energieaudits" als download veröffentlicht.

Unternehmen, Kommunen und deren Wirtschaftsprüfer nutzen dieses Merkblatt genauso als Arbeitshilfe wie Auditoren, Zertifizierer und Umweltgutachter. Mit der Ermächtigung des BAFA als zuständige Stelle zur Durchführung und Überprüfung der Einhaltung des Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G dürfte das vorliegende Merkblatt de facto Gesetzescharakter erlangen.

Ziel des Merkblattes für Energieaudits

Zitat: "Dieses Merkblatt soll mit seinen Hinweisen Unternehmen die Anwendung des Gesetzes erleichtern. Unternehmen müssen jedoch in eigener Verantwortung prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Eine abschließende oder verbindliche Klärung aller bei der Gesetzesanwendung auftretenden Fragen ist nicht die Zielstellung dieses Merkblatts. "

Wichtige Unterschiede zum Entwurf

Einige wichtige Unterschiede zum Entwurf des Merkblattes sind folgend hier aufgelistet.   

  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind explizit nicht mehr ausgeschlossen und müssen somit ein Energieaudit durchführen
  • Die Frist für Unternehmen nach der Gründung zur Durchführung eines Energieaudits wurde von 18 Monaten auf 20 Monate hochgesetzt. Die Frist gilt nun nicht bei Unternehmen, die zum ersten Mal den Nicht-KMU-Status erhalten. 
  • Bei der Beteiligung von öffentlichen Stellen verliert ein Unternehmen den KMU-Status trotz einer Beteiligung von über 25 % aber unter 50 % u.a. dann nicht, sofern es sich bei der Beteiligung um eine autonome Gebietskörperschaft mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5.000 Einwohnern handelt
  • Anpassung Besonderheiten von Gebäuden und Energieausweisen:
    • Energieverbräuche sind grundsätzlich im Energieaudit von nutzenden Unternehmen zu betrachten (auch wenn das Mieter sind!! Nur wenn der Mieter (d.h. das nutzende Unternehmen) keinen unmittelbaren Einfluss auf den Energieverbrauch hat, kann von der Untersuchung der Gebäude abgesehen werden.
    • Nur ein bedarfsorientierter Energieausweis gilt als Ersatz eines Energieaudits pro Gebäude.
  • Änderungen bei der Auswahl der zu untersuchenden Standorte aus Clustern
  • Regiebetriebe sind explizit von der Pflicht zum Energieaudit ausgeschlossen
  • Ergänzung Multi-Site-Verfahren bei Partner- und verbundenen Unternehmen

Folgen des BAFA Merkblatts

Ab heute (oder respektive morgen hinsichtlich des heutigen Feiertages) können Unternehmen sinnvoll und rechtssicher Ihren Bedarf nach einem Energieaudit abschätzen. Anbieter von Energieaudits können von heute an seriöse Angebote unterbreiten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet ein online-tool an, womit Sie Ihren Status als KMU oder Nicht-KMU im Schnelltest überprüfen können:

"Bin ich KMU?"  http://www.zim-bmwi.de/kooperationsprojekte/kmu-schnelltest-1/kmu-schnelltest%2001


Quelle: Umweltgutachter Herr Peter Fischer, Mitglied im Umweltgutachterausschuß

Umweltgutachter als Energieauditor

Die OmniCert Umweltgutachter verfügt über 4 eigene und seit Jahren zugelassene Umweltgutachter sowie eine Energiemanagement-Auditorin gemäß ISO 50001. Mit 5 Spezialisten zur Durchführung von Energieaudits und einem Team aus 20 Energie- und Verwaltungsspezialisten ist die OmniCert einer der größten Anbieter für Energieaudits in Bayern. Unsere Umweltgutachter sind im Raum Regensburg, Kelheim, Nürnberg, Deggendorf und Amberg beheimatet und sind deutschlandweit für Kommunen und Unternehmen tätig. Einige unserer über 1.000 Kunden stellen wir in unseren Referenzen vor.