Formular zum Energieaudit-Nachweis veröffentlicht

Heiße Phase für Energieaudits - Frist bis 05.12.2015

09.11.2015

Die heiße Phase bezüglich der Energieaudits hat begonnen.

Der Fristablauf zur Durchführung eines Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) zum 05.12.2015 ist bekanntlich gesetzt. Wer tatsächlich auditpflichtig ist kann in unserem Blogartikel vom 14.05.2015 nachvollzogen, beziehungsweise über den „Bin ich KMU?-Test“ unter ermittelt werden.

 

Insgesamt bleibt das Effizienzthema Thema weiterhin sehr spannend.

Gespräche mit Branchenkollegen und die nach wie vor anhaltenden „spontanen“ Beauftragungen der OmniCert Umweltgutachter GmbH mit der Durchführung von Energieaudits zahlreicher Unternehmen, lässt nur eine Schlussfolgerung zu:

Längst nicht alle der zwischen 50.000 und 100.000 auditpflichtigen Unternehmen sind den eindeutigen und unmissverständlichen Vorgaben seitens des BAFA nachgekommen.

 

Es bestehen mehrere Möglichkeiten die Verpflichtung zu erfüllen.

Als „Lightversion“ kann ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt werden. Dies muss nach aktueller Vorgabe bis zum 05.12.2015 abgeschlossen sein und bei Stichprobenkontrollen belegbar sein.

Eine weitere und aus unserer Sicht auch wesentlich sinnvollere Variante ist die Einführung eines Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). Wer sich für diese Variante entscheidet muss bis zum Stichtag 05.12.2015 den Beginn der Einführung und gewisse weitere Punkte nachweißen können, nachzulesen im BAFA-Merkblatt für Energieaudits unter Abschnitt 5.4: „Nachweis bei Einführung eines Energiemanagemntsystems oder EMAS in der Einführungsphase“. Sollten Sie Fragen dazu haben informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Teils kann eine pragmatische Lösung für bestimmte Firmenstrukturen sinnvoll sein, für andere Unternehmen jedoch stellt ein Energiemanagementsystem die perfekte Lösung dar. OmniCert bietet alle Möglichkeiten und bei der Entscheidungsfindung gerne Hilfestellung an.

 

Oft entwickelte sich aus der Auditpflicht heraus eine „Ich will den Bericht – Mehr nicht-Kultur“, wodurch zuständige Personen das Energieaudit teilweise als läßtige Maßnahme empfinden und den Sinn dahinter, Energie zu sparen und gemeinsam zum Umweltschutz und zur Energiewende beizutragen, nicht wahrnehmen. Dementsprechend freut es uns besonders von zahlreichen Fällen berichten zu können, in welchen die Auditpflicht Anregung und Anlass für die Einführung eines Energiemanagementsystems waren.

Die Einsparpotentiale für Energie und Kosten sind teils enorm und im Markt besteht wirkliches, ernsthaftes und ehrliches Interesse von Unternehmen aktiv und langfristig Ressourcen zu schonen und den Klimawandel aufzuhalten.

Diesen aufrichtigen Unternehmen, Unternehmern und beteiligten Personen gilt unser größter Respekt!

 

Das pünktlich zu Nikolaus ein freundlicher Beamter klingelt und den Auditbericht beziehungsweise den Nachweis nach oben genanntem Punkt 5.4 sehen möchte ist aus unserer Sicht eher unwahrscheinlich.

 

Sehr wohl ist allerdings mit Stichprobenkontrollen zu rechnen, worauf das vor wenigen Tagen seitens des BAFA veröffentlichte Formblatt hinweist. Dieses Formblatt muss ausgefüllt und von der Geschäftsführung unterzeichnet werden, um für Unternehmen bzw. Energieauditoren die Durchführung eines Energieaudits zu bestätigen.

Zur Nachweisführung verbleibt es in den Firmenunterlagen und ist auf Anforderung im Rahmen einer etwaigen Stichprobenkontrolle des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorzulegen.

Das Formblatt kann auch auf den Internetseiten des BAFA abgerufen werden.

Dieser Sachverhalt deutet darauf hin, dass das BAFA die Angelegenheit und die Frist ernst nimmt und den Druck auf die betroffenen Unternehmen erhöht.

 Unsere Empfehlung für alle Geschäftsleitungen die sich noch nicht mit dem Thema befasst haben:

Beauftragen Sie auf jeden Fall noch vor dem 05.12.2015 einen zugelassenen Energieauditor mit dem Energieaudit oder der Einführung eines Energiemanagementsystems und beginnen Sie mit der Durch- bzw. Einführung.

 

Seitens der zuständigen Behörde wird es vermutlich positiver interpretiert werden, wenn bereits gewisse Effizienz-Maßnahmen nachgewiesen werden können als keienrlei Aktivität an den Tag gelegt zu haben.

 

Wer sich gerne über die Inhalte informieren möchte kann unter

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/merkblatt_energieaudits.pdf

das am 08.07.2015 aktualisierte BAFA Merkblatt für Energieaudits abrufen.