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Energieaudits in kirchlichen Unternehmen

18.08.2015

Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetz wurden große Unternehmen verpflichtet, ihre Energieverbräuche analysieren zu lassen. Ein Thema der Industrie möchte man meinen. Große Unternehmen sind nach europäischer Definition jedoch auch solche, bei denen mehr als 25 % des Unternehmens von Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert werden. Da die Kirche eine öffentliche Körperschaft darstellt sind deren wirtschaftlich tätigen Bereiche durch das Energiedienstleistungsgesetz zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet....

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ecomapping: der einfache Einstieg in Ihr Managementsystem

30.07.2015

Viele kleine und mittlere Unternehmen sind  sehr innovativ und agil. Trotz starken Wachstums und herausforderndem Tagesgeschäft arbeiten sie professionell und haben mittlerweile einen strategischen Fokus auf Nachhaltigkeit. Nicht als Modetrend, sondern aus professionellen Ansprüchen heraus. Zur Erfüllung des EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) nutzen zahlreiche grosse Unternehmen nun auch die schlauen und günstigen Tools der "kleinen" KMU. Anstatt ein Energieaudit durchzuführen - oder als Ergänzung hierzu - führen große Firmen nun EMAS ein. Dabei hilft ihnen die Methode EMASeasy. Die Broschüre EMASeasy finden Sie hier....

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Erste Aktualisierung des BAFA-Merkblatt für Energieaudits 08.07.2015

10.07.2015


Seit Inkrafttreten des neuen Energiedienstleistungsgesetzes im April 2015, haben sich bei der Umsetzung der Auditpflicht für Nicht-KMU zahlreiche Fragestellungen ergeben.

Besonders zu betrachten ist die Festlegung eines Unternehmens als kleines oder großes Unternehmen, da auch Beteiligungen und Verbindungen zu weiteren Unternehmen bei der Berechnung der KMU-Schwellenwerte zu berücksichtigen sind. Weiterer Erläuterung bedarf es auch, bei der Unterscheidung von Unternehmentätigkeiten in wirtschaftlich und nicht-wirtschaftlich bzw. hoheitlich. Dieses Kapitel 2.1 Unternehmensbegriff wurde nun im Merkblatt Stand 08.07.2015 überarbeitet. ...

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Energieaudit in kommunalen Betrieben

07.05.2015

Kommunale Betriebe - wann müssen sie ein Energieaudit durchführen?

Was ist ein Unternehmen nach nach dem EDL-G?

Im Energiedienstleistungsgesetz EDL-G wird bei dem Begriff Unternehmen (betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen) auf die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) verwiesen. Hiernach sind Unternehmen jede rechtlich selbständige Einheit, wobei grundsätzlich gilt: entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern, dass die Organisation einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Hierzu muss lediglich eine Teilnahme an einem Markt vorliegen, jedoch nicht unbedingt die Absicht, dabei Gewinn zu erzeugen.


Anforderungen an Kommunen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung:


Einrichtungen, die vorwiegend hoheitliche Aufgaben erfüllen, sind von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits ausgenommen.
Bei Beteiligungen durch öffentliche Stellen an wirtschaftlich tätigen Unternehmen von > 25%, ist das Unternehmen (Voraussetzung: organisatorisch selbständige Einheit) automatisch ein Nicht-KMU. Sofern es sich bei der Beteiligung um eine autonome Gebietskörperschaft mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. € und weniger als 5.000 Einwohnern handelt, ist das Unternehmen erst ab einer Beteiligung von 50% automatisch ein Nicht-KMU. Damit sind diese Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Der Umfang des durchzuführenden Energieaudits betrifft das jeweilige Betriebsvermögen der organisatorisch selbständigen Einheit.

Die Kommune selbst bleibt wegen ihrer hoheitlichen Aufgaben von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits ausgenommen.

 

Im  BAFA-Merkblatt für Energieaudits wird der Begriff unter 2.2 folgendermaßen ausgeführt:...

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