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Die Schritte des Prozesses

1. Information und Anmeldung

  1. Informieren Sie sich über das Cradle to Cradle Programm.
  2. Kommen Ihre Produkte für eine Zertifizierung in Frage?
  3. Wird die „C2C Banned Chemicals List“ eingehalten?
  4. Gibt es ein Bekenntnis zur kontinuierlichen Verbesserung und Produktoptimierung?
  5. Füllen Sie den Cradle to Cradle Fragebogen und die C2C Material Liste aus und senden Sie uns diese zu
  6. OmniCert prüft die Unterlagen und nimmt Kontakt mit Ihnen auf um den Zertifizierungsablauf und eine Kosten- und Zeiteinschätzung zu besprechen. 
  7. Sie beauftragen OmniCert mit der Initial-Begutachtung, das einem sog. "Voraudit" entspricht.

2. Initial-Begutachtung

Auf Basis der vorliegenden Informationen und nach einer Produktionsbesichtigung erstellt OmniCert ein Gutachten zur Einschätzung des C2C-Potenzials Ihres Produkts. Darin werden auch die Bestandteile und Produktionsprozesse bewertet.

Im nächsten Schritt stellt OmniCert gemeinsam mit Ihnen einen Projektplan mit Kosten, Zeitpunkten und notwendigen Ressourcen auf.

3. Auswertung und C2C Gutachten

Der Großteil des Zertifizierungsprozesses beinhaltet die Datenerhebung und Produktbewertung. Dieser Schritt dauert typischerweise 2-6+ Monate, abhängig von der Komplexität des Produkts und der Lieferkette. Die Zertifizierungsdokumente müssen alle notwendigen Informationen enthalten. 

Die Materialaufstellung, der Optimierungsplan und andere Dokumente werden in der Regel unter Einhaltung von Geheimhaltungsverpflichtungen zwischen dem Gutachter, dem Unternehmen und dessen Zulieferern erarbeitet.

OmniCert  schickt das C2C Gutachten und die notwendigen begleitenden Informationen dem Cradle to Cradle Products Innovation Institute zur Überprüfung zu.

4. Zertifizierung

Das Cradle to Cradle Products Innovation Institute auditiert das C2C Gutachten und sämtliche eingereichte Dokumentation. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird das Institut das Zertifikat auf dem entsprechenden Level ausstellen.

5. Re-Zertifizierung

Unter Version 3.0 des Programms ist die Zertifizierung zwei Kalenderjahre ab Zertifizierungsdatum gültig und muss alle zwei Jahre erneuert werden. Ein paar Monate vor dem Verlängerungsdatum werden Sie von OmniCert benachrichtigt. Überprüfen Sie die Zertifikatserneuerung und sammeln Sie ggf. neue Informationen zu Produktzusammensetzung oder Herstellungsprozess. Gemeinsam mit OmniCert werden die Daten geprüft und alle Änderungen bewertet. Sobald die Re-Zertifizierungsunterlagen vorliegen, schickt OmniCert diese an das C2CPII Institut zur Überprüfung.

Die OmniCert Umweltgutachter für Ihre Biogasanlage

Herr Grantner verfügt über langjährige Erfahrung in der Energietechnik (Kraftwerksbau und Biomasse) sowie vor allem im Bereich Erneuerbare Energien. Im EEG 2009 hat sich die OmniCert Umweltgutachter GmbH in der strittigen Thematik der Einstufung von Landschaftspflegematerials im Rahmen des Landschaftspflegebonus engagiert. Herr Grantner ist außerdem spezialisiert auf die Nachweisführung innerhalb der Lieferkette der eingesetzen Biomasse und unterstützt seine Kunden und deren Lieferanten bei der Einstufung der Biomasse in die verschiedenen Einsatzstoffvergütungsklassen im EEG 2012. Außerdem ist Herr Grantner von Anfang an in der Entwicklung von Standards für die Begutachtung der Flexibilitätsprämie EEG 2012 §33i im Rahmen der Dirketvermarktung ("Marktprämienmodell") aktiv. Hier verfügt die OmniCert Umweltgutachter GmbH über Erfahrungswerte in der Begutachtung und steht im ständigen Kontakt mit vielen Akteuren der Branche - sei es das BMU, DBFZ, Fraunhofer IWES, diverse Stromhändler, Netzbetreiber, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Bitte Beachten Sie hierzu unsere Themenseite Flexprämie EEG 2012 §33i.

Umweltgutachter Thorsten Grantner

weist für Ihre Biogasanlage die Konformität zum EEG 2009EEG 2012 bzw. EEG 2014 nach.

Harald Heinl kennt sich durch seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb bei Amberg in der Oberpfalz bestens mit den Abläufen auf dem Hof aus. Herr Heinl bietet neben der Prüfung und der Erstellung von Umweltgutachten nach EEG 2004 (Trockenfermentationsbonus), EEG 2009 und EEG 2012 die Erstellung von Gutachten nach fp 609, FW 308 sowie die Berechnung von Primärenergiefaktoren an. 

Umweltgutachter Harald Heinl

(DAU-Zulassungsnummer DE-V-0320) ist waschechter Ingenieur und im Nebenerwerb Landwirt.

Umweltgutachter Jakub ZielinskiUmweltgutachter Christof Thoss, Umweltgutachterin Regina Schwalbe und Umweltgutachter Steffen Wiegland stehen Ihnen stets kompetent bei Fragen rund um das EEG und Ihre Biogasanlage zur Seite.  

Alle OmniCert-Umweltgutachter orientieren sich bei der Begutachtung an den Gegebenheiten Ihres Betriebsablaufs und versuchen mit Ihren bestehenden Mitteln, den rechtssicheren Nachweis für die Erfüllung des EEG zu führen. Meist ist dazu kein zusätzlicher Aufwand nötig! Durch unsere konstant guten Beziehungen zu Netzbetreibern und Anwaltskanzleien befinden wir uns stets auf dem neuesten rechtlichen und technischen Stand und ermöglichen Ihnen so maximale Wirtschaftlichkeit.