Förderung Transformationskonzepte

„Bundesförderung für Energieeffizienz und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW).

Ziel der Bafa-Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Verringerung der Treibhausgase (THG) zu unterstützen (Richtlinie im Bundesanzeiger).  Dazu zählen insbesondere die Emissionen, die Sie selbst erzeugen.

 

Die Förderquote beträgt 50 % der beihilfefähigen Kosten beziehungsweise 60 % für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 €.

Module der EEW-Förderung (Bafa)

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Einzelmaßnahmen - spezifische, hocheffiziente Anlagen und Aggregate, z.B. Pumpen, Druckluft
  • Einhaltung technischer Hocheffizienzanforderungen

Modul 2: Erneuerbare Prozesswärme

  • Solarkollektoren, Biomasseanlagen, Wärmepumpen

Modul 3: Digitalisierung

  • Mess-, Steuer und Regelungstechnik, Sensorik sowie Energiemanagementsoftware

Modul 4: Technologieoffene Maßnahmen

  • Frei konzeptionierbare energetische und ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
  • Konzipierung durch das Unternehmen oder durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater

Modul 5: Transformationskonzepte

  • "Masterplan" für Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität
  • Muss mindestens eine Maßnahme aus Modul 4 oder dem Förderwettbewerb beinhalten
  • Nur externe Leistungen abrechenbar

Anforderungen an das Transformationskonzept

Anforderungen an das Transformationskonzept

  • Darstellung des IST-Zustands der THG-Emissionen bzw. der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen
  • Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
  • Ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den/die betrachteten Standort(e)
  • Maßnahmenplan für die Zielerreichung beziehungsweise die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand
  • Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben des EEW- Förderprogramms
  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur

Darstellung des SOLL-Zustands

 

  • Für die Darstellung des SOLL-Zustands muss ein Reduktionsziel für die Scope 1- und Scope 2-Emissionen festgelegt werden
  • Das Mindestziel ist eine THG-Reduktion von 40 % gegenüber den Scope 1- und Scope 2-Emissionen des IST-Zustands, innerhalb der nächsten zehn Jahre nach Antragstellung
  • Der Zeithorizont des Transformationskonzepts kann auch zehn Jahre übersteigen, aber in den ersten zehn Jahren muss mindestens eine THG-Reduktion von 40 % angestrebt werden
  • Auch wenn im IST-Zustand Scope 3-Emissionen (Lieferkette) berücksichtigt werden, sind für das 40 %-Ziel nur die Scope 1- und Scope 2-Emissionen relevant (eigene Emissionen)
  • Es können aber auch zusätzliche Ziele (inkl. Scope 3) enthalten sein.

Maßnahmenplan zur Zielerreichung

  • Die geplanten Maßnahmen müssen kompatibel mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 sein und dürfen keine Lock- In-Effekte in Bezug auf fossile Technologien bedeuten
  • Der Maßnahmenplan enthält die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des im SOLL-Zustand vorgegebenen Ziels der Emissionsreduktion um mindestens 40 %
  • Anrechenbar auf das 40 %-Reduktionsziel sind - Scope 1- und Scope 2-THG-Einsparungen und - die THG-Einsparungen aus Maßnahmen, die über die EEW gefördert werden können. Diese THG-Einsparungen können auch Scope 3-Einsparungen, beispielsweise im Bereich Ressourceneffizienz, beinhalten

Nicht anrechenbar sind

  • CO2-Kompensation
  • bilanzielle THG-Einsparung (bspw. durch den Einkauf von THG-neutralen Strom)
  • Produktionsreduktion
  • Reduktion der Qualität
  • Auslagerungen von Produktionsprozessen oder von Teilprozessen

Schritte zum Transformationskonzept

  1. Sie nehmen Kontakt mit uns auf
  2. Wir besprechen Ihre Anforderungen
  3. Sie bekommen ein Angebot von uns
  4. Sie beauftragen uns
  5. OmniCert unterstützt bei der Antragstellung
  6. Nach der Förderzusage beginnen wir mit der Umsetzung

     

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FAQ - Antworten auf häufige Fragen zu "Transformationskonzepte"

 

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Alle nicht-staatlichen/nicht staatlich kontrollierten Unternehmen
  • größenunabhängig
  • Nur Standorte in Deutschland

Wie viel wird gefördert?

  • Förderquote: 50 % (60 % KMU)
  • Maximal 80.000 €

Wie ist der zeitliche Rahmen?

  • 12 Monate von Antragsstellung bis Einreichung des fertigen Konzepts
  • Verlängerung möglich

Was wird gefördert?

  • Externe Dienstleistungen zur Erstellung einer THG-Bilanz durch Berater, Verifizierung der Bilanz durch eine geeignete Zertifizierungsgesellschaft, Erstellen eines Reduktionsziels und eines entsprechenden Maßnahmenkatalogs inkl. Integration des Managementsystems in Unternehmensprozesse
  • Kosten für Messung, Datenerhebung und Datenbeschaffung durch externe Dienstleister

Was wird nicht gefördert?

  • Eigenleistungen des Antragsstellers, sowie von verbundenen und Partnerunternehmen
  • Leistungen, zu denen Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist
  • Beratungsleistungen, die bereits durch andere Förderprogramme des Bundes gefördert werden

Welche Kosten sind beihilfefähig?

  • die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden,
  • die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement),
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzepts. Es wird empfohlen, eine parallele Antragstellung in Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) zu prüfen.

Welche Vorteile hat ein EMAS-Betrieb?

Bei einer Förderung nach Nummer 5.4 der Richtlinie ist darüber hinaus die Bestätigung durch einen qualifizierten Energieberater oder des zuständigen unternehmensinternen Sachverständigen (sofern das antragstellende Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt) zur ordnungsgemäßen Umsetzung des Einsparkonzepts erforderlich. 

Wie sieht der Detailprozess für die Eingaben im System aus?

Die Antragstellung für den Investitionszuschuss erfolgt über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (im Folgenden: VDI/VDE-IT). Dabei sind vor allem die geplanten Leistungen zu erläutern und mit aussagekräftigen Angeboten in der Kostenaufstellung zu hinterlegen. Alle notwendigen Unterlagen inkl. Anlagen sind online über Portal easy-Online einzureichen. Nur das rechtsverbindlich unterschriebene Antragsformular aus easy-Online (AZA) ist in Schriftform mit rechtsverbindlicher Unterschrift spätestens 14 Tage später beim Projektträger VDI/VDE-IT einzureichen. (Hinweis: Eine eingescannte Unterschrift ist nicht ausreichend). 

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Weiterführende Informationen finden Sie u.a: