Nachhaltigkeit gesetzlich definiert: DNK & EMAS

Nachhaltigkeit gesetzlich definiert: DNK & EMAS

18.12.2019

1995 wurde der Grundstein für systematische Nachhaltigkeit von Organisationen gelegt. EMAS „Eco-Management and Audit Scheme“ war und ist seiner Zeit weit voraus: Die heute "Compliance" genannte Rechtssicherheit und die Transparenz der vor Ort geprüften, jährlich veröffentlichten Informationen über die Steigerung der Umweltleistung sind auch heute noch State-of-the-Art. Progessive EMAS-Anwender haben das vor 20 Jahren auf betreiblichen Umweltschutz fokussierte Managementsystem kontinuierlich weiterentwickelt und nutzen es als Open-Source Betriebssystem für nachhaltige Unternehmensführung in allen Prozessen. Diese Organisationen steuern damit strategisch die nachhaltige Ausrichtung ihrer Geschäftsmodelle, schützen die Reputation ihrer hochwertigen Marken und entwickeln innovative Produkte im Sinne der Circular Economy (die 1995 bereits Kreislaufwirtschaft hieß). Ganz wie es die aus den USA kommende, derzeit moderne Nachhaltigkeitszertifizierung "B-Corp" als Slogan schreibt: "Using Business as a Force for Good", hat EMAS über die Jahre bewiesen, dass es in der Diskussion, was denn nun wirklich nachhaltig ist, eine Gesamtschau liefern kann, die oftmals ihresgleichen sucht.

DNK nutzt die Prüfkompetenz der staatlich überwachten UmweltgutachterInnen

2019 gelang der Schulterschluss zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex DNK: Beide Systeme wurden im Auftrag des Umweltgutachterausschuß vom VNU e.V. im Rahmen einer Studie hinsichtlich ihrer Kompatibilität der jeweiligen Kriterien untersucht. Diese Studie sowie ein Memorandum of Understanding zwischgen der Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschuß und des Deutschen Nachhaltigkeitskodex unterstreichen die gemeinsame Zielrichtung eines integrierten Ansatzes für die Anwender des Systems EMAS und des ganzheitlichen Berichtsstandards DNK. Das im Dezember 2019 geänderte Umweltauditgesetz (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt) befähigt EMAS offiziell zur Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung und der Grundlagen einer nachhaltigen Unternehmensführung. EMAS wird nun unter anderem mit dem anspruchsvollen DNK-Berichtsstandard kompatibel sein. Für Unternehmen bedeutet das: ein integriertes System mit einheitlicher, geprüfter Nachhaltigkeitsberichterstattung.

 

 

Diese Woche hat die EU die sog. Taxonomie Nachhaltigkeit, also die  Begriffsdefinition von Nachhaltigkeit durch die EU vorgelegt. Diese regelt vor allem die grundlegenden Begriffe, was Nachhaltigkeit in einzelönen Aspekten bedeutet und in welchen EU-Regularien weitere Ausführungen zu finden sind. Zusammen mit den o.g. Änderungen ergibt dies erstmalig ein juristisch durchgängiges System aus Legaldefinitionen, ISO-kompatiblem Managementsystem, prüfbarem Berichtsstandard und staatlich kontrollierter Zulassung und Aufsicht über die Prüfer (Umweltgutachter und Wirtschaftsprüfer), das es Organisationen erlaubt, systematisch Ihre Nachhaltigkeit zu verbessern und transparent darüber zu berichten.

 

In Kurzform:

  1. Upgrade für den deutschen Nachhaltigkeitskodex: Die Prüffähigkeit des DNK wird erweitert auf qualifizierte Dritte (Umweltgutachter).
  2. Upgrade von EMAS zum Nachhaltigkeitssystem incl. der Qualifikation der Prüfer (Revision der Fachkunderichtlinie)
  3. Definition (Taxonomie) von Nachhaltigkeit durch die EU

 

 

Thorsten Grantner, Gründer der OmniCert Umweltgutachter GmbH, ist Mitglied im Umweltgutachterausschuss seit 2010. Er leitet die Arbeitsgruppe Zulassung, Prüfung, Aufsicht (AG ZPA). Bei der vorliegenden Novelle des Umweltauditgesetzes, der Fachkunderichtlinie für UmweltgutachterInnen dem Schulterschluss zum DNK und der Studie EMAS & DNK hat er eine tragende Rolle eingenommen.